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MedRecht – Arbeitsrecht 2025

Seit dem 01.01.2025 gelten Neuerungen im Arbeitsrecht. Das Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für Erleichterungen und mehr Digitalisierung. Zudem sollte man als Arbeitgeber beschlossene Änderungen für Folgejahre im Blick haben, wie die Entgelttransparenzrichtlinie. Mindestlohn steigt Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto. Die Verdienstgrenze für Minijobber wurde auf 556 Euro brutto erhöht. Bürokratieentlastungsgesetz erleichtert …

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