MedRecht – Impfstoffspezifische Bestellungen

Ab sofort sollen Arztpraxen den Covid-19-Impfstoff impfstoffspezifisch bestellen. Die Ärzte müssen bereits mit der nächsten Bestellung (bis 20. April 12 Uhr) auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) angeben, von welchem Impfstoff sie wie viele Dosen benötigen.

Das gilt erstmals für die Woche vom 26.04.2021 bis zum 02.05.2021. Für diese Woche wird der Bund Vakzine von BioNTech/Pfizer und Astra Zeneca bereitstellen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Die Bestellmenge pro Arzt ist für die Woche vom 26.04. bis 2.05. auf 18 bis maximal 30 Dosen COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und 10 bis maximal 50 Dosen COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca begrenzt. Um möglichst viele Patienten impfen zu können, empfiehlt die KBV, beide Impfstoffe zu ordern.

Dabei soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens 3 Vials BioNTech/Pfizer mit jeweils 6 Dosen und/oder voraussichtlich mindestens 1 Vial von AstraZeneca mit 10 Dosen erhält, so die KBV.

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