MedRecht – Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen

Achtung, unbedingt beachten: Vorgaben für den Verordnungsvorgang zur Ausstellung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese stehen Ihnen unter https://update.kbv.de/ita-update/Verordnungen/VDGA/ zur Verfügung seit Sommer 2023.

Arztpraxen sind gemäß des Bundesmantelvertrages ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet, zertifizierte Software zur Ausstellung von Verordnungen für digitale Gesundheitsanwendungen einzusetzen. Sie finden das Zertifizierungsverfahren „Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen“ im Zertifizierungsportal der KBV (https://zertifizierungsportal2.kbv.de/zport/index.xhtml).