Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) muss bei einer externen ärztlichen Vertretung Sozialbeiträge entrichten. Dies jedenfalls dann, wenn die ärztliche Vertretung in die Arbeitsorganisation der BAG eingegliedert ist und kein nennenswertes unternehmerisches Risiko trägt. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einer aktuellen Entscheidung klar (BSG Urt. v. 19.10.2021 – B 12 R 1/21 R). Geklagt hatten zwei Parteien. …