Die Parteien der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP haben sich auf ein Gesetz zur Entbudgetierung der Hausärzt*innen geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beraten und beschlossen werden. Die abschließende Beschlussfassung im Bundestag soll dann Ende kommender Woche erfolgen.
Danach soll Mehrarbeit künftig sicher bezahlt werden, auch wenn das Budget der betreffenden Praxis aufgebraucht ist.
Bisher gibt es eine Honorar-Obergrenze. Wenn dieses Budget überzogen wird – etwa, weil eine Hausärztin oder ein Hausarzt viel mehr Patienten versorgt – werden die Behandlungen von den Krankenkassen oftmals nicht komplett erstattet. Das soll sich in Zukunft ändern. Ärztinnen und Ärzte sollen für alle erbrachten Leistungen bezahlt werden.
Darüber hinaus soll eine quartalsübergreifende sogenannte Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten geben, die keinen intensiven Betreuungsaufwand aufweisen. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wären dann nicht mehr gezwungen, mehrfach im Quartal in die Praxen zu kommen, obwohl das aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Darüber hinaus soll noch vor der Wahl die Hilfsmittelgenehmigung für Menschen mit Behinderung entbürokratisiert werden. Bestandteil der Einigung ist auch eine wichtige Verbesserung für Frauen, die Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden sind. Eine in diesem Zusammenhang notwendige Verordnung von Notallkontrazeptiva wird künftig ohne Altersbegrenzung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.