„Patienten-Recht“ auf kostenlose Auskunft: nur betreffend datenschutzbezogene Informationen oder nun auch bei anderen legitimenZwecken? Oder anders: ein Patient möchte die Behandlungsakte in Kopie erhalten. Gegen Kostenerstattung ist das nach § 630g Abs. 2 BGB kein Problem. Doch nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO könnte das auch kostenlos gehen. Was gilt nun wirklich? Das muss nun …