Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat, wenngleich wenig überraschend, seine Rechtsprechung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen konktretisiert (BAG, Entsch. v. 20.12.2022 – 9 AZR 266/20). Relevant ist diese Entscheidung für alle Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer noch offene Ansprüche betreffend den gesetzlichen Mindesturlaub haben. Arbeitgeber sollten die Entscheidung auch deshalb kennen, weil aus ihr deutlich wird, welche finanziellen Risiken bestehen, …