Die Bundesregierung trifft derzeit unterschiedliche Maßnahmen, um die Auswirkungen von Covid-19 (Corona-Virus) abzuschwächen. Dazu gehören auch steuerliche Liquiditätshilfen. Die Finanzverwaltung gewährt Steuerpflichtigen, die von der Corona-Krise betroffen sind, unter sehr erleichterten Voraussetzungen folgendes: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zinslose Steuerstundungen Verzicht auf Vollstreckung rückständiger Steuern Säumniszuschläge Derzeit erhalten alle Unternehmen und Selbständige die Erleichterungen. Voraussetzung ist, dass …