Medizinische Leistungen sind immer über die LANR des behandelnden Arztes abzurechnen. Das gilt auch für angestellte Ärzte. Anderenfalls müssen ggf. die zu Unrecht abgerechneten Honorare zurückgezalt werden (§ 50 Abs. 1 SGB X). Denn dann wurde die Abrechnung vorsätzlich, mindestens aber grob fahrlässig erstellt (§ 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X). Das …
Schlagwort: LANR
Jan 11
Urlaub – Vertretungsfragen
Zugelassene Ärzte und Zahnärzte sind verpflichtet, Ihre Patienten persönlich zu versorgen. Möchten auch Sie mal Urlaub machen, müssen Sie vom ersten Tag Ihrer Abwesenheit an für einen Vertreter sorgen. Vermeiden Sie böse Überraschungen nach Ihrer Urlaubsrückkehr – und zwar mit diesem MedRecht-Überblick zum Thema Urlaub und Vertretung. 1. Vertretung bei einem Kollegen Für die Zeit …