MedRecht – Gesundheitsministerkonferenz zur täglichen Testpflicht

Die im neuen IfSG vorgesehene Testpflicht für immunisierte Beschäftigte in (Zahn)Arztpraxen hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf den Plan gerufen. Die GMK hat heute folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.

Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf. Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.“

Ausführlich finden Sie all dies hier: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=241&jahr=2021