MedRecht – Tägliche Testpflicht ausgesetzt

Die öffentliche Kritik war teilweise erfolgreich. In mehreren Bundesländern ist die neue gesetzliche tägliche Testpflicht für Praxispersonal ausgesetzt. Dies ist Folge des heftigen Protestes von u.a. (Zahn)Arztpraxen.

Hintergrund: das neue Infekionsschutzgesetz (IfSG). Es trat heute – am 24.11.2021 – in Kraft (vgl.: MedRecht-Info vom 24.11.2021) . Das neue IfSG sieht in § 28 Abs. 2 eine Pflicht zur täglichen Testung von u.a. Betriebsmitarbeitern vor und zwar ungeachtet des Impfstatus.

Unter den Begriff der Betriebsmitarbeiter fällt auch Praxispersonal.

Für (Zahn)Arztpraxen würde dies zu unterschiedlichen schweren Einschnitten führen. Dies würde die medizinische Arbeit massiv einschränken, nicht nur weil den Praxen nicht zwingend ausreichend Tests zur Verfügung stehen. Daher kam es zu heftigen Protestem. Folge: Die tägliche Testpflicht für Praxispersonal wurde aktuell vorerst ausgesetzt in:

  • Hamburg, vgl. hier
  • Niedersachsen, vgl. hier
  • Baden-Württemberg, vgl. hier und auch für Zahnärzte dort hier
  • Für Zahnärzte in Bayern (Info an die Zahnärzte; auf der Homepage der KZVB noch nicht zu finden)

Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat den Gesetzgeber zur Aussetzung der täglichen Testpflicht aufgefordert (vgl. hier). Ebenso die Kassenärztliche Bundesvereinigung (vgl. hier). Gleiches gilt für einige Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen der jeweiligen Länder.