MedRecht – Videosprechstunde und Corona

KBV und GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen zu Videosprechstunden aufgehoben. Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten per Video behandeln, ohne dass dieser also in die Praxis kommen muss. Jetzt dürfen Ärzte und Psychotherapeuten Patienten öfter ein Videosprechstunde anbieten.

Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.

KBV und GKV-Spitenverband haben die Begrenzungsregelungen zunächst für das zweite Quartal 2020 ausgesetzt. Im Anschluss wollen sie prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.

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