MedRecht – Ausnahme: AU per Telefon

In bestimmten Fällen dürfen Ärzte ab sofort (09.03.2020) nach telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen, ohne dass der Patient in die Praxis muss.

Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen für die Erstellung einer AU nicht extra in die Praxis kommen. Voraussetzung:

  • Sie dürfen weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person gehabt haben, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde.
  • Sie dürfen sich nicht in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben.

In diesen Fällen erhält der Patient die AU per Post. Diese Ausnahmeregelung ist zeitlich zunächst auf vier Wochen befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Hierauf haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband heute geeinigt. Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort.

Die Regelung gilt nicht für Patienten, bei denen der begründete Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht. Diese Personen sollen weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Mehr, sobald konkretere Informationen vorliegen.