Angestellte Ärzte – und natürlich auch sonstige Arbeitnehmer – können jährlich einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200,00 € (bis 2021: 1.000,00 € ) als Werbungskosten von ihrem Bruttoarbeitslohn abziehen. Das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag im Einkommensteuerbescheid automatisch. Dies jedenfalls dann, wenn keine höheren Kosten abgerechnet worden sind. Wegen der automatischen Berücksichtigung des 1.200,00 €-Pauschbetrages, wirken sich, jedenfalls …
Schlagwort: Angestellt
Okt 19
MedRecht – Nebenjob als Notarzt ist versicherungspflichtig
Nebenjobs als Notärztin / Notarzt sind regelmäßig versicherungspflichtig. Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das hat heute der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in drei Fällen entschieden (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 …