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MedRecht – Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflege erhalten Milliardenhilfen. Mit ihnen will die Bundesregierung die Auswirkungen der Covid-19-Epidemie schultern. Das folgt aus dem neuen Krankenhausentlastungsgesetz. Ziel ist der Ausbau von stationären Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Covid-19-Patienten. Außerdem federt das Gesetz Honorareinbußen niedergelassener Ärzte ab. Kosten für außerordentliche Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen will der Bund tragen. Pflegeeinrichtungen …

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