Das Bewertungsportal Jameda darf (Zahn)Ärzte gegen deren Willen mit ihren Basisdaten listen. Darin liegt kein Verstoß Eintrag gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 12.10.2021 in zwei Parallelverfahren. Jameda betreibt ein Arztsuch- und Bewertungsportal. Dort können Nutzer kostenfrei Informationen über Ärzte und ander Heilberufe abrufen – wie etwa den Namen, den akademischen …
Schlagwort: Bewertung
Okt. 06
MedRecht – BGH verhandelt zu JAMEDA
Das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ ist erneut Thema beim Bundesgerichtshof (BGH). Am 12.10.2021 verhandelt der BGH zwei Klageverfahren (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Beide sind inhaltlich spannend. Denn je nach Verfahrensausgang könnten sich für Ärzte und Zahnärzte Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Worum es geht (Sachverhalt): Die Beklagte ist das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“. Dies besuchen monatlich mindestens sechs …