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MedRecht – BGH setzt Jameda-Rechtsprechung fort

Das Bewertungsportal Jameda darf (Zahn)Ärzte gegen deren Willen mit ihren Basisdaten listen. Darin liegt kein Verstoß Eintrag gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 12.10.2021 in zwei Parallelverfahren. Jameda betreibt ein Arztsuch- und Bewertungsportal. Dort können Nutzer kostenfrei Informationen über Ärzte und ander Heilberufe abrufen – wie etwa den Namen, den akademischen …

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