Schlagwort: Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung

MedRecht – DiGAV: Gesundheit digital.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und entsprechender Lebensführung unterstützen. DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patienten. Rechtliche Grundlagen sind das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Hier sind die Voraussetzungen dafür geregelt, dass und unter welchen Bedingungen gesetzliche Krankenkassen DiGA erstatten. Kurz: die Voraussetzungen für die …

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MedRecht – Gesundheitswesen digital

Gesundheit neu denken. So wird gerne all das zusammengefasst, was im Gesundheitsbereich mit digitalen Anwendungen zu tun hat. Am 15.01.2020 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf der Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Auch in diesem Zusammenhang unterstützt Sie MedRecht. Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendungen“ umfasst Software und andere auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung (z. B. „Gesundheits-Apps“). Die …

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