„Perfekte Zähne“. Damit dürfen Zahnärzte und Kieferorthopäden nicht werben. Denn bei Ärzten und Zahnärzten rechnen die Patienten nicht mit reklamehaften Übertreibungen. Das entschied aktuell das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Ausgangspunkt dieser Entscheidung war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen zwei Kieferorthopädinnen. Die eine hatte die Angaben auf der Homepage der anderen für unzulässig gehalten. Dort hieß es u.a.: …