Schlagwort: Homeoffice

MedRecht – 3G bei der Arbeit und Homeofficepflicht

3G am Arbeitsplatz ist da – auch in Arztpraxen. Ebenso ist die Homeofficepflicht erneut im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgeschrieben – für Praxen eher irrelevant. Beides gilt zunächst bis zum 19.03.2022. Eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich. Zunächst hatten CDU/CSU die Gesetzesänderung im Bundesrat blockieren wollen. Am 19.11.2021 stimmten sie doch zu. Die Änderungen …

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