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MedRecht – Aktualisierung vom 29.04.2020 zur AU per Telefon

Erneut hat heute, am 29.04.2020, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Ausnahmeregelung zur AU per Telefon verlängert (vgl. hier). Sie ist jetzt befristet bis zum 18.05.2020. Zunächst sollte die Ausnahme bereits ab dem 20.04.2020 aufgehoben werden, so der G-BA am 17.04.2020 (G-BA; vgl. hier). Nur Tage später, am 21.04.2020, kam der rückwirkend abändernde Beschluss (vgl. hier). …

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