Schlagwort: Sonderregel

MedRecht – AU-Sonderregel bis 31.03.2021

Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) noch bis zum 31.03.2021 per Telefon erstellen. Die entsprechende Sonderregelung ist verlängert. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 04.12.2020 gefasst. Ärzte dürfen Patienten bei Erkrankungen der oberen Atemwege mit leichter Symptomatik nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) für bis zu 7 Kalendertage ausgestellen. Eine nochmalige Verlängerung für weitere …

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