MedRecht – Praxisausweis ohne eHBA

Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, können den dafür erforderlichen Praxisausweis bis zum 31.05.2021 auch ohne Vorhandensein eines elektronischen Heilberufsausweises bestellen. Es reicht der Nachweis, dass ein eHBA bestellt sei, so das Bundesgesundheitsministerium am 29.04.2021 (Quelle: KBV 29.04.2021).

Ausweis zur Registrierung in der TI

Beim Praxisausweis handelt sich um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Damit registrieren sich Praxen als medizinische Einrichtung in der Telematikinfrastruktur (TI). Sie wird dazu in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Nur so kann der Konnektor eine sichere Verbindung zur TI aufbauen.

Für die Ausgabe der Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Laut Gesetz muss bereits bei der Bestellung ein elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA) vorhanden sein. Zwar sind mittlerweile alle Ärztekammern in der Lage, einen eHBA auszugeben. Aufgrund der hohen Nachfrage beläuft sich die Lieferzeit bei einigen eHBA-Anbietern jedoch aktuell auf zwei bis drei Monate, da mehrere zehntausend Anträge abgearbeitet werden müssen.

Bei den Psychotherapeuten erfolgte bisher noch keine eHBA-Ausgabe. Wie die KBV bei der Bundespsychotherapeutenkammer erfuhr, soll der Start jedoch in Kürze erfolgen.

eHBA bestellen

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollten rechtzeitig einen elektronischen Heilberufsausweis bestellen. Dieser ist unter anderem für die elektronische Patientenakte, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie das elektronische Rezept notwendig, welche in den nächsten Monaten starten.