MedRecht – BZÄK und KZBV appellieren an Zahnärzte

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen „ihrer Verpflichtung, den Menschen zu helfen, gerade in Zeiten einer großen gesundheitlichen Krise durch vorbildliches zahnärztlichen Handeln nachkommen„. Das sagten am Sonntagabend (22.03.2020) der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer.

Es war ein Appel, zahnärztliche Verantwortung und Solidarität in der Gesellschaft wahrzunehmen. Zugleich haben BZÄK und KZBV (Strg + klicken, um Link zu folgen) über den aktuellen Stand der Versorgung sowie die Sicherung der Zahnarztpraxen informiert.

Nicht erforderliche Behandlungen sollten nicht mehr durchgeführt und die Hygienevorschriften sowie das Infektionsschutzgesetz penibel eingehalten werden, um die Menschen genauso wie Personal bestmöglich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen„, heißt es in dem Appell.

Und weiter ist ausgeführt: „Hygieneartikel und spezielle Schutzkleidung fehlen überall und sind auf dem freien Markt auch nicht zu beschaffen. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Sorgen. Unsere Praxisbetriebe stehen wegen der Corona bedingten Umsatzeinbußen schon jetzt vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen, die sich mit zunehmender Dauer der Krise drastisch verschärfen könnten.

Richtig haben BZÄK und KZBV darauf hingewiesen, dass nur staatliche Behörden befugt sind, Praxisschließungen oder eine Notversorgung anzuordnen.