Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat alle „Corona-Sonderregelungen“ bis zum 31.03.2021 verlängert. Hier [Strg + klicken, um Link zu folgen] finden Sie eine aktualisierte Übersicht für Praxen.
Durch die Verlängerung bleiben u.a. Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich.
Die Sonderregelungen für veranlasste Leistungen wie Heilmittel oder häusliche Krankenpflege bedeuten Erleichterungen für Praxen und Patienten. Der G-BA hatte sie aufgrund des Infektionsgeschehens beschlossen. Sie galten zunächst bis einschließlich 31.01.2021.
Portokosten für den Versand
Für den Versand der Verordnung können Praxen das Porto abrechnen (Pseudo-GOP 88122 / 90 Cent). Das hatte der Bewertungsausschuss festgelegt.
Zu den Corona-Sonderregelungen gehört auch, dass Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Soziotherapie sowie Heilmittel per Video durchgeführt werden, wenn der Patient dem zustimmt und eine persönliche Behandlung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht erfolgen kann.