MedRecht – Impfen in Arztpraxen

Direkt nach Ostern soll es losgehen können, das Impfen gegen Covid-19 in den Arztpraxen, vorerst primär bei den Hausärzten. Der Bund will zunächst 1 Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stellen. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, sollen alle Vertragsärzte impfen.

Wo Ärzte ab 30.03.2021 den Impfstoff erhalten

Die Ärzte bestellen den Imfpstoff einmal wöchentlich bei der sie primär beliefernden Apotheke jeweils für die Folgewoche.

Die Bestellung für die erste Impfwoche muss bis 30.03.2021 um 12 Uhr in der Apotheke eingehen, damit ab 7. April in den Praxen geimpft werden kann.  

Das Impfen ist der einzige Weg, der hilft, den nationalen Ausnahmezustand zu beenden.

Zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer

Während der ersten beiden Wochen (7. bis 18.04.2021) soll ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen sollen weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19-Vaccine von AstraZeneca hinzukommen.

Aufgrund der Impfstoffknappheit ist die Bestellmenge für den einzelnen Arzt zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche ist mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.

Für die Bestellung des Impfstoffes und des erforderlichen Impfzubehörs (Spitzen, Kanülen und ggf. NaCl-Lösung) nutzen Ärzte das Arzneimittelrezept (Formular 16). Die Bestellung in der Apotheke erfolgt jeweils Dienstag bis 12 Uhr, die Auslieferung am darauffolgenden Montagnachmittag; in der ersten Impfwoche aufgrund des Ostermontags bis spätestens Mittwochmittag (07.04.2021) 12 Uhr.

Zusammen mit dem Impfstoff sollen die Apotheken das jeweilige Impfzubehör von mitliefern. Eine impfstoffbezogene Übersicht zum benötigten Impfzubehör pro Impfstoff-Mehrdosenbehältnis stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereit.

Vergütung: 20 Euro je Impfung

Für jede Impfung erhalten Ärzte 20 Euro (für die Erst- und Abschlussimpfung zusammen 40 Euro).  Bei einem Hausbesuch kommen 35 Euro dazu, 15 Euro für den Mitbesuch. Erfolgt ausschließlich eine Impfberatung ohne Impfung werden 10 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (auch für Nicht-GKV-Versicherte).

Hier die Informationspakete der KBV für Praxen