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MedRecht – Kurzarbeitergeld für Ärzte: Bundesagentur für Arbeit lenkt ein

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eingelenkt. Die BA teilte nun mit: „Das Kurzarbeitergeld als Sozialleistung zur Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen ist hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen nicht mit den Schutzschirmregelungen vergleichbar. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 95ff. SGB III besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bis auf die Leistungen für Krankenhäuser gibt es keine Überschneidungen im Anwendungsbereich …

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