Aktuell stellt sich für Ärzte und Zahnärzte die Frage, ob sie Desinfektionsmittel selber herstellen dürfen. Denn eine allgemeingültige Genehmigung für Arzt- oder Zahnarztpraxen zur Herstellung von Desinfektionsmittel gibt es derzeit nicht. Nach dem § 13 Abs 2b Arzneimittelgesetz (AMG) scheint diese wohl auch nicht zwingend notwendig. Ärzte und Zahnärzte dürfen danach bestimmte Arzneimittel „unter ihrer …