Das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ ist erneut Thema beim Bundesgerichtshof (BGH). Am 12.10.2021 verhandelt der BGH zwei Klageverfahren (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Beide sind inhaltlich spannend. Denn je nach Verfahrensausgang könnten sich für Ärzte und Zahnärzte Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Worum es geht (Sachverhalt): Die Beklagte ist das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“. Dies besuchen monatlich mindestens sechs …