MedRecht – Extravergütung für Zahnärzte

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Verband und Vertreter der Beihilfe haben sich auf eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung geeinigt. Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung von Beihilfe- und Privatpatienten fällig. Sie soll die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte ausgleichen.

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen.

Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.

Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen“ (Quelle: BZÄK, PM 08.04.2020).