MedRecht – Mehrfachnutzung von Schutzmasken

Ärzte und Pfleger dürfen Atemschutzmasken mehrfach, auch für verschiedene Patienten, weiterverwenden. Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen / Hinweise (Strg + klicken, um Link zu folgen) zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken aktualisiert.

Das RKI hat seine Empfehlung nach einer entsprechenden Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt.

Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die RKI-Empfehlung gilt zunächst befristet bis zum 31.08.2020.