Wer im Ausland Medizin oder Zahnmedizin studiert hat und in Deutschland arbeiten möchte, soll künftig schneller Klarheit bekommen. Das gilt auch für Apotheker und Hebammen. Ein neues Gesetz soll die Anerkennungsverfahren vereinfachen und vereinheitlichen. Einige der Neuerungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
Im Mittelpunkt steht die sogenannte Kenntnisprüfung. Für Berufsabschlüsse aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums soll die Kenntnisprüfung künftig der Regelfall sein. Die Behörden prüfen dann anhand einheitlicher Standards, ob die Bewerber*innen die erforderlichen beruflichen Kenntnisse besitzen. Die bisher übliche Gleichwertigkeitsprüfung anhand umfangreicher Ausbildungsunterlagen tritt in den Hintergrund.
Auch bei den Sprachkenntnissen gibt es Änderungen. Die Bundesländer können künftig die Fachsprachenprüfung bereits vor der fachlichen Prüfung ansetzen. Das kann den Ablauf des Anerkennungsverfahrens erleichtern.
Eine weitere Neuerung betrifft die Berufserlaubnis. In bestimmten medizinischen Ausnahmefällen können Ärzte und Zahnärzte künftig eine unbefristete Erlaubnis erhalten. Das soll mehr Rechtssicherheit schaffen. Davon können auch Kliniken und andere Arbeitgeber profitieren.
Wichtig ist: Die fachlichen Anforderungen sinken nicht. Das Gesetz soll die Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen. Die Patientensicherheit bleibt Maßstab.
Das Gesetz vom 22. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein Teil der Regelungen gilt bereits seit dem 29. Juli 2026. Die übrigen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
Grundlage: Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 225.