MedRecht – Testergebnis per App

Corona-Warn-App – mit ihr kann man Testergebnisse schneller übermitteln. Die Testperson erhält einen QR-Code zum Einlesen des Befundes. Dennoch: die Ärzte müssen auf Einiges achten. Hierfür hilfreich ist ein neues Infoblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.

Formular mit QR-Code nicht kopieren

Dennoch kommt es zu Fehlern. Diese sind vermeidbar. Ursache der Fehler ist der Umgang mit den Formularen 10C und OEGD. Beide Formulare enthalten unter anderem eindeutige QR-Codes. Deswegen: man darf die Formulare nicht kopieren.

Richtiges Kreuz

Ungedingt erforderlich: ist die Testperson einverstanden, ist das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App anzukreuzen/ zu markieren. Ohne Einverständnis keine Übermittlung an die Corona-App.

Vereinfachte Befundübermittlung

Für Praxen hat die digitale Übermittlung per App Vorteile: Dies entlastet die Praxen in kommunikativer Hinsicht.