Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und entsprechender Lebensführung unterstützen. DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patienten. Rechtliche Grundlagen sind das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Hier sind die Voraussetzungen dafür geregelt, dass und unter welchen Bedingungen gesetzliche Krankenkassen DiGA erstatten. Kurz: die Voraussetzungen für die …