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MedRecht – Mehrfachnutzung von Schutzmasken

Ärzte und Pfleger dürfen Atemschutzmasken mehrfach, auch für verschiedene Patienten, weiterverwenden. Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen / Hinweise (Strg + klicken, um Link zu folgen) zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken aktualisiert. Das RKI hat seine Empfehlung nach einer entsprechenden Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis …

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