Zahntechniker sind Zahntechniker. Zahnärzte sind Zahnärzte, dürfen aber auch zahntechnische Leistungen erbringen (lassen). Sie können ein „Eigenlabor“ oder auch „Praxislabor“ errichten. Vorteil Mit dem Labor in der eigenen Praxis liegt der Vorteil auf der Hand. Der Zahnarzt kann vor Ort mit dem Patienten den Zahnersatz planen, anpassen sowie korrigieren und schließlich abrechnen. Gründung MedRecht-Warnung: Das …