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MedRecht-Achtung, neue Arbeitsverträge

Seit dem 01.08.2022 sind Arbeitsverträge mit neuen Inhalten zu versehen. Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem einschließlich 01.08.2022 beginnen. Grund ist das neue Nachweisgesetz (NachweisG). Hier ist nun Einiges zu beachten. Mehr dazu im download:

MedRecht – BSG beschränkt Kooperationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern

Krankenhäuser müssen ausreichend Räume, Geräte und Personal vorhalten, um ihren Versorgungsauftrag aus eigener Kraft zu erfüllen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 26.04.2022 (Az.: B 1 KR 15/21). Das übliche Outsourcing von Krankenhausleistungen, für die ein Versorgungsauftrag für das Krankenhaus besteht, ist nicht mehr möglich. Hiervon ausgenommen hat das BSG unterstützende und ergänzende Leistungen. Dazu …

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MedRecht – Flüchtlinge behandeln

Immer mehr kriegsvertriebene Flüchtlinge kommen in Deutschland an. Sie stellen auch die (Zahn)Arztpraxen und die behandelnden (Zahn)ärztinnen und (Zahn)ärzte vor Herausforderungen. Das beginnt mit der sprachlichen Verständigung. Folgeproblem ist die ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Oft wird sich auch die Frage stellen, ob und wenn wie die (Zahn)Ärzte ihre Leistungen abrechnen können. …

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MedRecht – Vermischung ärztlicher und gewerblicher Leistung

Nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern dürfen Ärztinnen und Ärzte ihren Namen nicht in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke hergeben. Das entschied das OLG Frankfurt ( Urteil vom 29.10.2021 – 3-10 O 27/21) Daher ist es einem Arzt untersagt, im Rahmen seines Internetauftritts für eine nach ihm benannte Pflegeserie oder …

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MedRecht – Krankschreibung ohne Arztbesuch

Die Werbung für ein Geschäftsmodell, bei dem ohne jeglichen persönlichen Kontakt zum Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird, ist unzulässig. Denn es entspricht nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards im Sinne des § 9 S. 2 HWG entspricht. Die Bewerbung eines solchen Geschäftsmodells mit den Angaben „100 % gültiger AU-Schein“ sowie „100 % Akzeptanz bei Arbeitgebern …

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MedRecht – Gesundheitsministerkonferenz zur täglichen Testpflicht

Die im neuen IfSG vorgesehene Testpflicht für immunisierte Beschäftigte in (Zahn)Arztpraxen hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf den Plan gerufen. Die GMK hat heute folgenden Beschluss gefasst: „1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal …

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MedRecht – Tägliche Testpflicht ausgesetzt

Die öffentliche Kritik war teilweise erfolgreich. In mehreren Bundesländern ist die neue gesetzliche tägliche Testpflicht für Praxispersonal ausgesetzt. Dies ist Folge des heftigen Protestes von u.a. (Zahn)Arztpraxen. Hintergrund: das neue Infekionsschutzgesetz (IfSG). Es trat heute – am 24.11.2021 – in Kraft (vgl.: MedRecht-Info vom 24.11.2021) . Das neue IfSG sieht in § 28 Abs. 2 …

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MedRecht – Koalitionsvertrag_2021-2025

Der Abschnitt über „Pflege und Gesundheit“ von Zeile 2642 bis einschließlich Zeile 2915 ist nachstehend zitiert: „Pflege und Gesundheit Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land. Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik und ziehen Lehren aus der Pandemie, die …

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MedRecht – 3G bei der Arbeit und Homeofficepflicht

3G am Arbeitsplatz ist da – auch in Arztpraxen. Ebenso ist die Homeofficepflicht erneut im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgeschrieben – für Praxen eher irrelevant. Beides gilt zunächst bis zum 19.03.2022. Eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich. Zunächst hatten CDU/CSU die Gesetzesänderung im Bundesrat blockieren wollen. Am 19.11.2021 stimmten sie doch zu. Die Änderungen …

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MedRecht – Abrechnungshinweis: kostenloser Corona-Tests

Aktuell steigen die Corona-Infektionszahlen. Daher hat der Bund erneut die kostenlosen „Bürgertests“ eingeführt. Seit dem Wochenende haben wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest. Weiterhin 8 Euro je Abstrich Für Ärzte gelten die zuletzt angewendeten Regelungen entsprechend. Je PoC-Antigen-Test werden 3,50 Euro für Sachkosten erstattet. Der Abstrich (inklusive Beratung und …

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